Anschlussgebühr, Bemessung (§ 17)
- Für angeschlossene Wohnbauten (Abs. 1) Fr. 10.75 pro m2 anrechenbare Bruttogeschossfläche
- Für angeschlossene Industrie- und Gewerbebauten (Abs. 1) Fr. 10.75 pro m2 anrechenbare Betriebsfläche
- Für Industriebetriebe mit Anschlüssen über 20 m3/h Leistung (Abs. 5) Fr. 803.25 pro m3/h Wassermesserleistung
- Für Ökonomiegebäude landwirtschaftlicher Bauten (Abs. 6) Fr. 50.- pro Grossvieheinheit
- Für Schwimmbäder (Abs. 7) Fr. 10.75 pro m3 Nettoinhalt
Benützungsgebühr, Grundgebühr (§ 22)
- pro Wohnung Fr. 30.-
- für Handels- und Gewerbebetriebe, Landwirtschaft, Büros und ähnliches Fr. 40.-
- für Restaurants, öffentliche Gebäude usw. Fr. 50.-
- für Garagen, Servicestationen und Reparaturwerkstätten Fr. 60.-
- für Hotels und Motels mit Restaurant Fr. 150.-
- für Industrie:
- Zuleitung bis ø 50 mm Fr. 70.-
- Zuleitung bis ø 70 mm Fr. 100.-
- Zuleitung bis ø 100 mm Fr. 125.-
- Zuleitung bis ø 150 mm Fr. 150.-
- Zuleitung über ø 150 mm Fr. 200.-
Benützungsgebühr, Verbrauchsgebühr (§ 23)
Die Verbrauchsgebühr beträgt Fr. -.98 pro m3.
Benützungsgebühr, Sonderfälle (§ 24)
Als Grundgebühr wird pro Anschluss Fr. 20.- verrechnet.
Benützungsgebühr, Hydrantenbeitrag (§ 25)
Der jährliche Beitrag pro Hydrant beträgt Fr. 300.-