Solarstrom produzieren
Solarstrom produzieren
Empfehlungen für den Umgang mit Beglaubigungen von Energieerzeugungsanlagen (EEA)
Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem neuen Energiegesetz vom 30. September 2016, welches per 01.01.2018 in Kraft getreten ist und den Anforderungen der Pronovo AG (ehemals Swissgrid) für Anmeldungen von PVA’s zur Förderung.
Grundsätzlich stehen für EEA's folgende Förderungen zur Verfügung:
Einspeisevergütungssystem (EVS)
Förderprogramm für die Technologien Wasserkraft (1 - 10 MW), Photovoltaik ab 100 kWp, Wind, Biomasse und Geothermie.
Einmalvergütung (KLEIV und GREIV)
Einmalige Investitionshilfe für Photovoltaik unterteilt in zwei Förderprogramme: Für kleine (KLEIV) und grosse (GREIV) Anlagen.
Mehrkostenfinanzierung (MFK)
Die mehrkostenfinanzierung (MFK) ist eines der Vorreiterprogramme zur Förderung von erneuerbaren Energien in der Schweiz. Es sind keine Neuaufnahmen mehr möglich.
Die Pronovo verlangt für die Anmeldung an die KLEIV oder die GREIV unterschiedliche Vorgehensweisen.
Anmeldung an die KLEIV < 100 kWp
Für die Anmeldung sind folgende Dokumente notwendig:
- unterzeichnetes Gesuchsformular
- ein Grundbuchauszug
- ein Abnahmeprotokoll mit detaillierter technischer Beschreibung
- das Formular "Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik"
- sowie Farbfotos des Solarstromgenerators bei integrierten Anlagen
Zuständigkeiten:
Für die Einreichung dieser Dokumente bei der Pronovo ist der Produzent oder der Solarteur/Installateur verantwortlich. Die online Anmeldung und die Einreichung der Dokumente erfolgt nach dem Bau der PVA. Die Pronovo behandelt nur vollständige Anmeldungen.
Die Beglaubigung von PVA‘s ≤ 30 kVA kann durch den Netzbetreiber oder durch einen akkredierten Auditor erfolgen. Das entsprechende Formular finden Sie hier:
Die Beglaubigung von PVA‘s > 30 kVA kann nur durch einen akkredierten Auditor erfolgen.
Allfällige Kosten für die Beglaubigung können dem Produzenten in Rechnung gestellt werden. Teilen Sie dem Solarteur/Installateur mit der Bewilligung des Netzanschlussgesuchs mit, ob Sie Beglaubigungen selber durchführen.
Das Formular „Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik“ muss durch den Solarteur/Installateur vorausgefüllt und zugestellt werden.
Das Formular „Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik“ muss nach der Beglaubigung an den Produzenten oder den Solarteur/Installateur zurückgeschickt werden.
Anmeldung an die GREIV > 100 kWp
Für die Anmeldung sind folgende Dokumente notwendig:
- unterzeichnetes Gesuchsformular
- ein Grundbuchauszug
- ein Abnahmeprotokoll mit detaillierter technischer Beschreibung
- das Formular "Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik"
- allfällige Änderungen gegenüber den im letzten Gesuch gemachten Angaben
- sowie Farbfotos des Solarstromgenerators bei integrierten Anlagen
Zuständigkeiten:
Für die Einreichung dieser Dokumente bei der Pronovo ist der Produzent oder der Solarteur/Installateur verantwortlich. Die online Anmeldung und die Einreichung des Grundbuchauszugs erfolgt vor dem Bau der PVA. Die Einreichung der übrigen Dokumente erfolgt nach der Inbetriebnahme. Die Pronovo behandelt nur vollständige Anmeldungen.
Sind die Anspruchsvoraussetzungen voraussichtlich erfüllt und stehen genügend Mittel zur Verfügung, sichert die Pronovo die Einmalvergütung dem Grundsatz nach zu. Die Anlage ist danach spätestens 12 Monate ab der Zusicherung dem Grundsatz nach in Betrieb zu nehmen.
Die Beglaubigung von PVA‘s > 30 kVA kann nur durch einen akkredierten Auditor erfolgen.
Das Formular „Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik“ muss durch den Solarteur/Installateur vorausgefüllt und zugestellt werden.
Das Formular „Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik“ muss nach der Beglaubigung an den Produzenten oder den Solarteur/Installateur zurückgeschickt werden.