Solarstrom produzieren
Solarstrom produzieren
Empfehlungen für den Umgang mit Beglaubigungen von Energieerzeugungsanlagen (EEA)
Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem neuen Energiegesetz vom 30. September 2016, welches per 01.01.2018 in Kraft getreten ist und den Anforderungen der Pronovo AG (ehemals Swissgrid) für Anmeldungen von PVA’s zur Förderung.
Die Pronovo verlangt für die Anmeldung an die KLEIV oder die GREIV unterschiedliche Vorgehensweisen.
Anmeldung an die KLEIV < 100 kWp
Für die Anmeldung sind folgende Dokumente notwendig:
- unterzeichnetes Gesuchsformular
- ein Grundbuchauszug
- ein Abnahmeprotokoll mit detaillierter technischer Beschreibung
- das Formular "Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik"
- sowie Farbfotos des Solarstromgenerators bei integrierten Anlagen
Zuständigkeiten:
Für die Einreichung dieser Dokumente bei der Pronovo ist der Produzent oder der Solarteur/Installateur verantwortlich. Die online Anmeldung und die Einreichung der Dokumente erfolgt nach dem Bau der PVA. Die Pronovo behandelt nur vollständige Anmeldungen.
Die Beglaubigung von PVA‘s ≤ 100 kVA kann durch den Netzbetreiber oder durch einen Elektrokontrolleur erfolgen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Allfällige Kosten für die Beglaubigung können dem Produzenten in Rechnung gestellt werden. Teilen Sie dem Solarteur/Installateur mit der Bewilligung des Netzanschlussgesuchs mit, ob Sie Beglaubigungen selber durchführen.
Das Formular „Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik“ muss durch den Solarteur/Installateur vorausgefüllt und zugestellt werden.
Das Formular „Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik“ muss nach der Beglaubigung an den Produzenten oder den Solarteur/Installateur zurückgeschickt werden.
Anmeldung an die GREIV > 100 kWp
Für die Anmeldung sind folgende Dokumente notwendig:
- unterzeichnetes Gesuchsformular
- ein Grundbuchauszug
- ein Abnahmeprotokoll mit detaillierter technischer Beschreibung
- das Formular "Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik"
- allfällige Änderungen gegenüber den im letzten Gesuch gemachten Angaben
- sowie Farbfotos des Solarstromgenerators bei integrierten Anlagen
Zuständigkeiten:
Für die Einreichung dieser Dokumente bei der Pronovo ist der Produzent oder der Solarteur/Installateur verantwortlich. Die online Anmeldung und die Einreichung des Grundbuchauszugs erfolgt vor dem Bau der PVA. Die Einreichung der übrigen Dokumente erfolgt nach der Inbetriebnahme. Die Pronovo behandelt nur vollständige Anmeldungen.
Sind die Anspruchsvoraussetzungen voraussichtlich erfüllt und stehen genügend Mittel zur Verfügung, sichert die Pronovo die Einmalvergütung dem Grundsatz nach zu. Die Anlage ist danach spätestens 12 Monate ab der Zusicherung dem Grundsatz nach in Betrieb zu nehmen.
Die Beglaubigung von PVA‘s > 100 kVA kann nur durch einen akkredierten Auditor erfolgen.
Das Formular „Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik“ muss durch den Solarteur/Installateur vorausgefüllt und zugestellt werden.
Das Formular „Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik“ muss nach der Beglaubigung an den Produzenten oder den Solarteur/Installateur zurückgeschickt werden.
Plug & Play Photovoltaikanlagen bis 600W
Plug & Play Anlagen oder sogenannte Balkonkraftwerke bestehen aus Solarpanel und Wechselrichter, die in der ganzen Schweiz angeboten werden. Diese sind steckbar und können ohne Fachwissen installiert werden, damit man eigenen produzierten Strom direkt in die Steckdose einspeisen kann.
Um eine Plug & Play Anlage zu realisieren, ist es zwingend, dass Sie ihre Vermieter oder Stockwerkeigentümerschaften darüber informieren. Zudem müssen Sie bei einer Montage der Solarpanel an Fassade oder Balkongeländer, welche eine Fläche grösser als 5 m2 aufweisen, ein Baugesuch bei der Gemeinde Oftringen einreichen. Auf dem Dach ist eine Meldung mit dem Kantonalen Formular nötig.
Bei der Installation müssen aus Sicherheitsgründen einige Punkte beachtet werden. Lesen Sie mehr dazu hier.
Steckbare Anlagen bis zu einer Leistung von 600W dürfen derzeit in der Schweiz ohne Bewilligung montiert und angeschlossen werden, jedoch muss bei solchen Anlagen die EW Oftringen AG zwingend informiert werden. Dazu bitten wir Sie, das Anmeldeformular auszufüllen und an messwesen@ewoftringen.ch zu senden. Nach Eingang des Formulars werden wir dies bearbeiten und Ihr Tarif wird zur Vergütung freigeschalten.
Balkonkraftwerke sind nicht förderberechtigt.