Neue Regelung zur Einspeisevergütung
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Einspeisevergütung für Solarstrom nach dem quartalsweise berechneten Referenzmarktpreis des Bundesamtes für Energie (BFE) festgelegt. Dieser Preis basiert auf den durchschnittlichen Strombörsenpreisen im Marktgebiet-Schweiz.
Ab diesem Zeitpunkt werden die Rücklieferungen Ihrer Photovoltaik Anlage und Ihr Strombezug nicht mehr miteinander verrechnet, sondern separat behandelt. Die Vergütung für die Rücklieferungen erfolgt künftig jeweils rückwirkend pro Quartal, sobald der entsprechende Referenzmarktpreis veröffentlicht wird.
Für die Rückvergütung erstellen wir eine separate Kreditorenrechnung, inklusive eigenem Steuernachweis, den Sie am Jahresende für Ihre Steuerunterlagen verwenden können. Für die korrekte Abwicklung und Erstellung der Kreditorenrechnung benötigen wir – sofern vorhanden – Ihre aktuelle MWST-Nummer sowie Ihre vollständige Bankverbindung. Bitte stellen Sie sicher, dass die angegebene-MWST-Nummer der korrekt erfassten Firma beziehungsweise dem Rechnungsempfänger zugeordnet ist, damit wir die Vergütung für den an uns gelieferten Strom ordnungsgemäss auszahlen können. Personen oder Firmen, die im MWST-Register eingetragen sind, müssen uns ihren entsprechenden Status deklarieren. Allfällige Änderungen sind uns umgehend mitzuteilen. Die Angabe der MWST-Pflicht ist entscheidend für die korrekte Tarifeinstellung. Nur Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber, die MWST-pflichtig sind, erhalten auf der Rücklieferung eine Vergütung inklusive MWST.
Weitere Details zur-Stromrücklieferung finden Sie hier. Für Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.