7. Stromapéro: Viel Wissenswertes zum Energie und Geld sparen
Wie lässt sich eine Liegenschaft energetisch sinnvoll sanieren? Und welche Auswirkungen hat die Abschaffung des Eigenmietwerts auf geplante Investitionen? Diese Fragen standen im Zentrum des 7. Stromapéros der EW Oftringen AG im Lindenhof Oftringen. Fachreferate zur Energieberatung und zur künftigen Wohneigentumsbesteuerung sowie ein Ausblick auf die Strompreise 2027 vermittelten den Besucherinnen und Besuchern viel Wissenswertes und konkrete Handlungsmöglichkeiten.
Dass bei Schweizer Liegenschaften nach wie vor erhebliches Energiesparpotenzial besteht, zeigte Michael Schweizer, Energieberater der EW Oftringen AG. Gemäss seinen Ausführungen verbraucht der Schweizer Gebäudepark rund 44 Prozent der gesamten Energie in der Schweiz. «Rund eine Million Gebäude sind immer noch schlecht oder gar nicht gedämmt», bringt es Schweizer auf den Punkt. Mit einer Sanierung könne der Energieverbrauch einer Liegenschaft jedoch deutlich reduziert werden. Doch wo anfangen? Eine wichtige Grundlage bilde der Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK beziehungsweise der GEAK Plus. Er zeige den energetischen Ist-Zustand einer Liegenschaft auf und schaffe damit eine fundierte Basis für die Planung von Modernisierungsmassnahmen. Nach dem Augenschein und der detaillierten Bestandsaufnahme werden unterschiedliche Sanierungsvarianten erarbeitet. Diese reichen von gezielten Einzelmassnahmen bis zur umfassenden Gesamtsanierung. Entscheidend ist dabei, Investitionskosten, Energieeinsparung und Wirtschaftlichkeit aufeinander abzustimmen. Dazu gehören auch die möglichen Förderbeiträge.
Steuerliche Überlegungen miteinbeziehen
Dass sich bei einer Sanierung künftig nicht nur energetische, sondern auch steuerliche Überlegungen lohnen, verdeutlichte Markus Häller, Rechtsanwalt und dipl. Steuerexperte bei BDO. Er informierte über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung, der per 1. Januar 2029 in Kraft treten soll. Mit ihm fällt die Besteuerung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum weg. Gleichzeitig ändern sich unter anderem die Abzugsmöglichkeiten für Schuldzinsen und Liegenschaftsunterhalt. Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die ohnehin eine Sanierung planen, sei darum insbesondere jetzt der Zeitpunkt interessant. Das bisherige Steuerregime gelte noch bis Ende 2028. Bis dahin können Liegenschaftsunterhaltskosten sowie energiesparende und dem Umweltschutz dienende Aufwendungen weiterhin im bisherigen Rahmen steuerlich geltend gemacht werden. Häller empfahl deshalb, anstehende Renovationen und deren zeitliche Planung frühzeitig zu prüfen.
Strompreis sinkt im 2027
Zum Abschluss richtete Marco Steiner, Mitglied der Geschäftsleitung der EW Oftringen AG, den Blick auf die Strompreise 2027, welche erneut reduziert werden konnten. Tieferen Beschaffungskosten für Energie stehen zwar teilweise höhere Kosten für die Netznutzung gegenüber. Beim präsentierten Beispiel einer 5-Zimmer-Wohnung resultierte unter dem Strich gegenüber 2026 dennoch eine Kostenreduktion von 1,84 Prozent. Im besagten Beispiel war dies «immerhin eine Zwanzigernote», so Steiner. Den Apéro konnten die Gäste anschliessend nutzen, um mit den Referenten noch persönlich ins Gespräch zu kommen.