FAQ
FAQ
Hier finden Sie alle Antworten zu den wichtigsten Fragen ...
Auf der Rechnung, die Sie im Juni und im Dezember bekommen, haben wir Ihren Stromkonsum gegenüber der Vorjahresperiode verglichen.
Beim Transport vom Kraftwerk zum Stromkunden werden die Netzleitungen, Trafostationen und Verteilkabinen beansprucht. Um ein zuverlässiges Netz zu gewährleisten, muss es gewartet und unterhalten werden. Dies verursacht Kosten, welche dem Stromkunden mit der Netznutzung in Rechnung gestellt werden. Der Preis für die Energie beinhaltet nur das Produkt Strom.

Pro Jahr werden 4 Rechnungen verschickt. Ende März und September eine Akontorechnung, Ende Juni und Dezember eine Abrechnung gemäss den abgelesenen Daten.

Auch wenn sich Ihre Lebensgewohnheiten nicht verändert haben, kann es in einer neuen Wohnung zu einem höheren Verbrauch kommen. Zu berücksichtigende Faktoren sind zum Beispiel: Art der Warmwasseraufbereitung (Elektroboiler), Heizung sowie das Alter und die Energieeffizienzklasse der Haushaltsgeräte.
Bitte teilen Sie uns Ihren Um- oder Wegzug frühzeitig mit. Unsere Ableser(-in) sind zweimal im Monat (Mitte und Ende des Monats) auf Tour um die Zählerstände der Strom- und Wasserzähler abzulesen. Sie können die Meldung telefonisch unter der Nummer 062 789 80 10, per Mail info@ewoftringen.ch oder mit dem Umzugsformular im Kundenportal der EW Oftringen AG melden.
Unter Energie versteht man die Fähigkeit eines Körpers, Arbeit zu verrichten. Diese Arbeit kann z.B. darin bestehen, einen Raum zu heizen (Wärmeenergie).
Das sind Antennen, um das Signal unserer Wasserleckortung (Lorno) zu erhalten, wenn die Distanz von einem Hydranten zum anderen mehr als 300 Meter beträgt. Die Antennen finden Sie an verschiedenen Objekten z.B. öffentlichen Beleuchtungen, Bäumen, Hydranten etc. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Kehrichtgrundgebühr hat nichts mit den gebührenpflichtigen Abfallsäcken zu tun. Die Grundgebühr wird im Auftrag der Gemeinde Oftringen verrechnet. Sie beinhaltet die öffentliche Abfallentsorgung. Sie ist unabhängig davon zu bezahlen, ob ein Haushalt oder ein Betrieb Kehricht verursacht oder wo dieser entsorgt wird.
Die Akontorechnung ist eine Teilrechnung für die Stromlieferung des vergangenen Quartals, die auf Basis Ihrer Vorjahresverbräuche berechnet wird. Sie erhalten pro Jahr in der Regel zwei Akontorechnungen (per 30. März und 30. September) und zwei definitive Halbjahresrechnungen für die Periode vom 1. Januar bis zum 30. Juni und vom 1. Juli bis zum 31. Dezember. Die bereits bezahlten Akontobeträge werden auf der Halbjahresrechnung in Abzug gebracht.
Beispiel: Sie bezahlen mit der Akontorechnung im März CHF 200.-. Bei der Ablesung im Juni wird ermittelt, dass Ihre Stromkosten für das vergangene Halbjahr insgesamt CHF 450.- betragen. Davon werden die bereits geleisteten Akontozahlungen von CHF 200.- in Abzug gebracht. Der Rechnungsrestbetrag der Halbjahresrechnung im Juli beträgt somit noch CHF 250.- (CHF 450.- minus CHF 200.-).
Die Schweizer Stromlieferanten sind verpflichtet jährlich die Herkunft des Stromes und ihrem Versorgungsgebiet zu deklarieren.
Sie finden die aktuelle Stromkennzeichnung hier.