FAQ
FAQ
Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen ...
Die Ausstellung einer Papierrechnung bei der EWO kostet ab 2022 plötzlich CHF 2.50 pro Rechnung. Weshalb?
Wir versuchen, zukünftig die entstandenen und vermeidbaren Kosten möglichst verursachergerecht weiter zu verrechnen. Diese Gebühr soll auch als Lenkungsabgabe dazu beitragen, den Ausdruck dieser Rechungen zu vermeiden und als Alternative eine papierlose Version zu fördern.
Wie setzen sich die Kosten für die Papierrechnung zusammen?
In unserem Unternehmen werden jährlich rund 30'000 Rechnungen gedruckt, eingepackt und verschickt. Das sind mindestens 60'000 Bogen Papier und 30'000 Couverts, die produziert werden und von uns verarbeitet werden müssen. Um einen weiteren Schritt in eine nachhaltige Zukunft zu machen, haben wir uns daher entschieden, unsere Prozesse ab dem 1. Januar 2022 anzupassen.
Was gibt es für Alternativen zur Papierrechnung?
Sie haben die folgenden Alternativen, die Sie keinen Rappen kostet:
Versand der Rechnung per E-Mail (Anmeldung telefonisch oder per E-Mail. Im Kundenportal keine automatische Erfassung der E-Mail für den Versand der Rechnung per E-Mail möglich. Sie können uns aber via Kundenportal eine Mitteilung mit Ihrer E-Mail Adresse senden).
Versand der Rechnung per e-Bill (Kann über das eigene E-Bankingportal angemeldet werden).
1. Nehmen Sie dazu die letzte Rechnung von uns zur Hand und gehen Sie bitte auf Ihrem E-Banking Portal auf die Rubrik "e-Bill" oder "e-Rechnung"
2. Suchen Sie bei den Rechnungsstellern nach "EW Oftringen AG".
3. Übertragen Sie die angeforderten Daten von der Rechnung. Die Rechnungen werden nun bequem elektronisch via E-Banking zugstellt.
Hier erklären wir Ihnen, was z.B. die Begriffe "Energie" oder "Netznutzung" auf unseren Energierechnungen bedeuten. (Die Punkte 1 - 4 beziehen sich auf die 4 Positionen auf der unten angezeigten Rechnung)
Punkt 1 - Energie
Zurzeit haben wir unsere Energiekunden in drei verschiedenen Segmenten unterteilt:
- Energie small = Jahresverbrauch bis 50'000 kWh
- Energie medium = Jahresverbrauch 50'000 - 100'000 kWh
- Energie large = Jahresverbrauch über 100'000 kWh
Diese Energie, in unserem Fall ist das elektrische Energie, kaufen wir zentral in einem Strom Pool zu den möglichst günstigsten Konditionen ein. Das bedeutet für Sie, dass Sie bei uns einen der regional attraktivsten Strompreise haben. Wir sprechen hier vom Strom, der durch unser Verteilnetz an Ihre Steckdose geliefert wird.
Punkt 2 - Netznutzung
Als sogenanntes "Netznutzungsentgelt" wird die Benutzung des Verteilnetzes bezeichnet. Dieses umschliesst alle Kosten für den Bau, Unterhalt und die Kapitalkosten des Stromnetzes. Hier eingeschlossen sind auch sämtlich Kosten der vorliegenden Netze (swissgrid, AEW).
Zurzeit sind unsere Netznutzungskunden in 6 verschiedene Kundensegmente eingeteilt.
Punkt 3 - Abgaben
Die EW Oftringen AG, wie auch alle anderen Schweizer Verteilnetzbetreiber, betreiben im Auftrag von swissgrid (SDL), Pronovo (Netzzuschlag) und der Gemeinde (Konzessionsabgabe) das Inkasso der jeweiligen Abgabe. Dies sind:
SDL = Mit den Systemdienstleistungen werden die Aufwendungen des nationalen Netzbetreibers (swissgrid) für den sicheren Betrieb, die Regelung, Reservehaltung und Steuerung des schweizerischen Höchstspannungsnetzes abgegolten
Netzzuschlag = Zur Finanzierung verschiedener Instrumente des Bundes (BFE) zur Förderung erneuerbarer Energien sowie der Energieeffizienz.
Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen = Diese Abgabe, auch Konzessionsabgabe genannt, wird von der Gemeinde für die Benutzung von öffentlichen Grund und Boden erhoben.
Punkt 4 - Kehricht
Die Kehrichtgrundgebühr, die wir Ihnen im Auftrag der Gemeinde Oftringen verrechnen, soll den Aufwand der Gemeinde für die Entsorgung und den Unterhalt der öffentlichen Kehrichtsammelstellen decken. Diese Grundgebühr hat nichts mit den gebührenpflichtigen Kehrichtsäcken zu tun. Diese Kosten können Sie direkt mit Ihrem persönlichen Verhalten beeinflussen, indem Sie möglichst wenig Abfall produzieren, der nicht wiederverwertet werden kann.
Die Kehrichtgrundgebühr hat nichts mit den gebührenpflichtigen Abfallsäcken zu tun. Die Grundgebühr wird im Auftrag der Gemeinde Oftringen verrechnet. Sie beinhaltet die öffentliche Abfallentsorgung. Sie ist unabhängig davon zu bezahlen, ob ein Haushalt oder ein Betrieb Kehricht verursacht oder wo dieser entsorgt wird.
Die Schweizer Stromlieferanten sind verpflichtet jährlich die Herkunft des Stromes und ihrem Versorgungsgebiet zu deklarieren.
Sie finden die aktuelle Stromkennzeichnung hier.
Auf der Rechnung, die Sie im Juni und im Dezember bekommen, haben wir Ihren Stromkonsum gegenüber der Vorjahresperiode verglichen.

Pro Jahr werden 4 Rechnungen verschickt. Ende März und September eine Akontorechnung, Ende Juni und Dezember eine Abrechnung gemäss den abgelesenen Daten.

Auch wenn sich Ihre Lebensgewohnheiten nicht verändert haben, kann es in einer neuen Wohnung zu einem höheren Verbrauch kommen. Zu berücksichtigende Faktoren sind zum Beispiel: Art der Warmwasseraufbereitung (Elektroboiler), Heizung sowie das Alter und die Energieeffizienzklasse der Haushaltsgeräte.
Bitte teilen Sie uns Ihren Um- oder Wegzug frühzeitig mit. Unsere Ableser(-in) sind zweimal im Monat (Mitte und Ende des Monats) auf Tour um die Zählerstände der Strom- und Wasserzähler abzulesen. Sie können die Meldung telefonisch unter der Nummer 062 789 80 10, per Mail info@ewoftringen.ch oder mit dem Umzugsformular im Kundenportal der EW Oftringen AG melden.
Das sind Antennen, um das Signal unserer Wasserleckortung (Lorno) zu erhalten, wenn die Distanz von einem Hydranten zum anderen mehr als 300 Meter beträgt. Die Antennen finden Sie an verschiedenen Objekten z.B. öffentlichen Beleuchtungen, Bäumen, Hydranten etc. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Akontorechnung ist eine Teilrechnung für die Stromlieferung des vergangenen Quartals, die auf Basis Ihrer Vorjahresverbräuche berechnet wird. Sie erhalten pro Jahr in der Regel zwei Akontorechnungen (per 30. März und 30. September) und zwei definitive Halbjahresrechnungen für die Periode vom 1. Januar bis zum 30. Juni und vom 1. Juli bis zum 31. Dezember. Die bereits bezahlten Akontobeträge werden auf der Halbjahresrechnung in Abzug gebracht.
Beispiel: Sie bezahlen mit der Akontorechnung im März CHF 200.-. Bei der Ablesung im Juni wird ermittelt, dass Ihre Stromkosten für das vergangene Halbjahr insgesamt CHF 450.- betragen. Davon werden die bereits geleisteten Akontozahlungen von CHF 200.- in Abzug gebracht. Der Rechnungsrestbetrag der Halbjahresrechnung im Juli beträgt somit noch CHF 250.- (CHF 450.- minus CHF 200.-).