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Solarstrom
Alles, was Sie zum Thema Solarstrom wissen müssen auf einer Seite...
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Empfehlungen für den Umgang mit Beglaubigungen von Energieerzeugungsanlagen (EEA)
Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem neuen Energiegesetz vom 30. September 2016, welches per 01.01.2018 in Kraft getreten ist und den Anforderungen der Pronovo AG (ehemals Swissgrid) für Anmeldungen von PVA’s zur Förderung.
Einspeisevergütungssystem (EVS)
Förderprogramm für die Technologien Wasserkraft (1 - 10 MW), Photovoltaik ab 100 kWp, Wind, Biomasse und Geothermie.
Einmalvergütung (KLEIV und GREIV)
Einmalige Investitionshilfe für Photovoltaik unterteilt in zwei Förderprogramme: Für kleine (KLEIV) und grosse (GREIV) Anlagen.
Mehrkostenfinanzierung (MFK)
Die mehrkostenfinanzierung (MFK) ist eines der Vorreiterprogramme zur Förderung von erneuerbaren Energien in der Schweiz. Es sind keine Neuaufnahmen mehr möglich.
Für die Anmeldung sind folgende Dokumente notwendig:
Zuständigkeiten:
Für die Einreichung dieser Dokumente bei der Pronovo ist der Produzent oder der Solarteur/Installateur verantwortlich. Die online Anmeldung und die Einreichung der Dokumente erfolgt nach dem Bau der PVA. Die Pronovo behandelt nur vollständige Anmeldungen.
Die Beglaubigung von PVA‘s ≤ 30 kVA kann durch den Netzbetreiber oder durch einen akkredierten Auditor erfolgen. Das entsprechende Formular finden Sie hier:
Die Beglaubigung von PVA‘s > 30 kVA kann nur durch einen akkredierten Auditor erfolgen.
Allfällige Kosten für die Beglaubigung können dem Produzenten in Rechnung gestellt werden. Teilen Sie dem Solarteur/Installateur mit der Bewilligung des Netzanschlussgesuchs mit, ob Sie Beglaubigungen selber durchführen.
Das Formular „Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik“ muss durch den Solarteur/Installateur vorausgefüllt und zugestellt werden.
Das Formular „Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik“ muss nach der Beglaubigung an den Produzenten oder den Solarteur/Installateur zurückgeschickt werden.
Für die Anmeldung sind folgende Dokumente notwendig:
Zuständigkeiten:
Für die Einreichung dieser Dokumente bei der Pronovo ist der Produzent oder der Solarteur/Installateur verantwortlich. Die online Anmeldung und die Einreichung des Grundbuchauszugs erfolgt vor dem Bau der PVA. Die Einreichung der übrigen Dokumente erfolgt nach der Inbetriebnahme. Die Pronovo behandelt nur vollständige Anmeldungen.
Sind die Anspruchsvoraussetzungen voraussichtlich erfüllt und stehen genügend Mittel zur Verfügung, sichert die Pronovo die Einmalvergütung dem Grundsatz nach zu. Die Anlage ist danach spätestens 12 Monate ab der Zusicherung dem Grundsatz nach in Betrieb zu nehmen.
Die Beglaubigung von PVA‘s > 30 kVA kann nur durch einen akkredierten Auditor erfolgen.
Das Formular „Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik“ muss durch den Solarteur/Installateur vorausgefüllt und zugestellt werden.
Das Formular „Beglaubigte Anlagedaten Photovoltaik“ muss nach der Beglaubigung an den Produzenten oder den Solarteur/Installateur zurückgeschickt werden.
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