Was ist neu ab 01.01.2026 auf der Abrechnung?
Ab dem 01.01.2026 treten auf den Abrechnungen mehrere inhaltliche und formale Anpassungen in Kraft. Die Änderungen betreffen vor allem die Nachvollziehbarkeit der einzelnen Positionen.
Was sich konkret ändert:
| 1. | Messung 1.8.1 | Die Verbrauchsermittlung erfolgt wie bisher auf denselben Parametern (ehemals Hochtarif 1.8.1. bzw. |
| Messung 1.8.2 | Niedertarif 1.8.2). | |
| 2. | Einheitstarif | Abrechnung der Verbrauchsmenge im Einheitstarif je nach Energie-Tarif / Zusammenfassung_Strompreise2026.xlsx. |
| 3. | Messpreis | Kosten für Betrieb und Ablesung des Stromzählers (war früher Teil des Grundpreises). |
| 4. | Grundpreis | Der Grundpreis ist ein fixer, verbrauchsunabhängiger Teil und deckt Kosten wie Rechnungsstellung, Kundenservice, etc. |
| 5. | Solidarisierte Kosten | Mit den solidarisierten Kosten finanzieren Sie solidarisch die Netzverstärkungen im Unterspannungsnetz sowie staatliche Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluminiumindustrie. |
Rücklieferung / Einspeisevergütung
Ab dem 01.01.2026 werden die Einspeisevergütung für PV-Strom (also der eingespiesene Strom in unser EWO-Netz) klar getrennt von den normalen Stromrechnungen behandelt. Ende Jahr / Beginn Folgejahr wird einen Steuernachweis für die Rücklieferung / Einspeisung erstellt.
Die Rücklieferungen müssen in der Steuererklärung deklariert werden. (war in der Vergangenheit bereits so)
Die Einspeisevergütung erfolgt quartalsweise und ist abhängig von der Anlagengrösse und dem Marktpreis. Der Marktpreis wird jeweils vom BFE (Bundesamt für Energie) um den 10 – 15 Tag vom Folgequartal rückwirkend veröffentlicht.
Die Einspeisevergütung wird autom. auf Ihr angegebenes Bankkonto ausbezahlt. Keine interne Verrechnung mit der Bezugsrechnung möglich, ausser in Sondersituationen.